Chancengleichheit am IDS

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„Die Verpflichtung zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird als Leitprinzip in allen Aufgabenbereichen vom IDS umgesetzt. Alle Beschäftigten, insbesondere solche mit Vorgesetzten-und Leitungsaufgaben, sind verpflichtet, die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie in allen Aufgabenbereichen zu fördern.“
(§ 15 der Satzung des IDS, in der Fassung vom 27.11.2017)

Für das Leibniz-Institut für Deutsche Sprache (IDS) als Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft ist die aktive Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern ein übergeordnetes strategisches Ziel und in ihrer Satzung fest verankert. Das IDS unterstützt und fördert die Chancengleichheit von Frauen und Männern seit 2004. Sie erfolgt gemäß der "Betriebsvereinbarung zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in Umsetzung der "Ausführungsvereinbarung Gleichstellung (AV Glei)". Seit 2004 wird auch das Amt der Gleichstellungsbeauftragten kontinuierlich besetzt. Bereits 2008 hat das IDS die „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ der DFG übernommen und orientiert sich in seiner Personalentwicklungspolitik an dem sogenannten "Kaskadenmodell". Die „Forschungsorientierten Gleichstellungsstandards“ wurden 2016 durch eigene Leibniz-Gleichstellungsstandards ergänzt. Durch ein umfangreiches Monitoring wird der Umsetzungsstand der Gleichstellungsstandards regelmäßig erhoben – zuletzt im Leibniz-Gleichstellungsbericht 2017. Chancengleichheit spielt auch eine wichtige Rolle im Evaluierungsverfahren, im Rahmen dessen alle sieben Jahre über die weitere Förderung des IDS entschieden wird. Die Verwirklichung von Maßnahmen zur Chancengleichheit wird im Zuge der unabhängigen Begutachtung abgefragt und im Evaluierungsbericht dokumentiert.

Das IDS fördert hochqualifizierte promovierte Forscherinnen und unterstützt sie auf ihrem Weg in eine Führungsposition oder Professur durch das kompetitive Leibniz-Mentoring-Programm.  Seit dem ersten Durchgang 2013/2014 haben aus dem IDS bisher fünf Wissenschaftlerinnen daran teilgenommen.

Die Verwirklichung und Sicherung der Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege- und Berufstätigkeit gelten als durchgängige Ziele in allen Bereichen des IDS. Eine so definierte Chancengleichheit ist von allen Beschäftigten des Instituts, insbesondere aber von den Vorgesetzten und den mit Leitungsaufgaben beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zu berücksichtigen.
(Chancengleichheitsplan des IDS, Fortschreibung 2018 bis 2022, Kapitel 2.1)

Gleichstellung setzt voraus, dass Frauen wie Männer ihre (wissenschaftliche) Karriere mit Fürsorgearbeit in unterschiedlichen Familienphasen vereinbaren können. Das IDS unterstützt seine Beschäftigten dabei, durch geeignete Maßnahmen bessere Bedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu schaffen. So verfügt beispielsweise das IDS seit 2013 über ein Eltern-Kind-Zimmer (EKIZI).

Am 4. November 2010 wurde das IDS in Anerkennung seines Engagements für Chancengleichheit erstmalig für drei Jahre mit dem Total E-Quality Prädikat ausgezeichnet. Auch die nachfolgenden Wiederbewerbungen des IDS in den Jahren 2013, 2016 und 2019 um das Total E-Quality Prädikat waren erfolgreich. Das Prädikat für die Jahre 2019 bis 2021 wurde am 05. November 2019 in München verliehen.

Am 11. Februar 2021 erinnerte die Unesco mit dem Internationalen Tag der Frauen in der Wissenschaft an die entscheidende Rolle von Frauen in der Forschung. Aus diesem Anlass haben die Gleichstellungsbeauftragten des IDS, Iris Radenheimer und Doris Stolberg, dazu Stellung genommen.
[zu den Stellungnahmen]