Ombudspersonen am IDS

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© Andreas Scholz, www.a-shots.de

Was ist eine Ombudsperson in einer wissenschaftlichen Institution?

Eine Ombudsperson in einer wissenschaftlichen Institution ist eine institutsinterne Vertrauensperson, an die sich die Mitglieder der Institution in allen Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten wenden können.

Die Ombudsperson des IDS und ihre Stellvertreterin/ihr Stellvertreter werden von den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt und können einmal wiedergewählt werden.

Die Funktion der Ombudsperson und ihrer Stellvertreterin/ihres Stellvertreters sowie die Bestimmungen zur Wahl der Ombudspersonen und der Art und Weise ihrer Amtsausübung sind geregelt in §8 der IDS-Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Dort wird u. a. erwähnt, dass die Ombudsperson ihr Amt „ehrenamtlich, unabhängig und frei von Weisungen“ ausübt und bei der Ausübung ihres Amtes von allen Beteiligten zu unterstützen ist.

Innerhalb der Leibniz-Gemeinschaft werden die Ombudspersonen der jeweiligen Leibniz-Institute als „dezentrale Ombudspersonen“ bezeichnet. Die für alle Leibniz-Institute zuständige Vertrauensperson in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis ist die zentrale Ombudsperson, z. Zt. Prof. Dr. Dr. Hans-Georg Joost vom Deutschen Institut für Ernährungsforschung.

Wer sind die Ombudspersonen am IDS?

Ombudspersonen des IDS sind bis 08. März 2026:

Worum geht es bei „guter wissenschaftlicher Praxis“?

Gute wissenschaftliche Praxis betrifft

  • die Betreuung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, besonders von solchen, die sich in einer Qualifikationsphase befinden.
  • die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben in Arbeitsgruppen, sowie
  • Qualitätsstandards für wissenschaftliche Publikationen;
  • Autorenschaftsfragen, z.B. welche Kriterien zur (Mit)Autorenschaft einer wissenschaftlichen Publikation berechtigen;
  • die Art und Weise des wissenschaftlichen Arbeitens, z.B. die Dokumentation von Arbeitsschritten, die Validität und Reproduzierbarkeit von Forschungsergebnissen, Ehrlichkeit in Bezug auf den Beitrag von Mitwirkenden sowie das Ausweisen der geistigen Urheberschaft anderer in Publikationen;

Detaillierte Auskunft zu „Guter wissenschaftlicher Praxis“ finden sie in Absatz 2 der Leitlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens in der Leibniz-Gemeinschaft.

Und was gilt als wissenschaftliches Fehlverhalten?

Bei wissenschaftlichem Fehlverhalten geht es um

  • Verletzungen der wissenschaftlichen Ethik, insbesondere durch menschenverachtende oder täuschende Vorgehensweise, aber auch durch fälschliche Inanspruchnahme wissenschaftlicher Leistungen (z.B. durch Ko-Autorenschaften);
  • Falschangaben wie etwa das Erfinden oder Verfälschen von Daten, unrichtige Angaben in Daten oder Texten;
  • die Mehrfachpublikation von Daten und Texten, ohne dies offen zu legen;
  • die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums;
  • die Beeinträchtigung von Forschungstätigkeiten anderer;
  • die Beseitigung von Primärdaten, wenn damit gegen gesetzliche Bestimmungen oder anerkannte Grundsätze wissenschaftlicher Arbeit verstoßen wird.

Einzelheiten zu „wissenschaftlichem Fehlverhalten“ finden Sie in Absatz 3 der Leitlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens in der Leibniz-Gemeinschaft.

Was machen wir?

  • Wir informieren uns regelmäßig in den Informationsveranstaltungen der Leibniz-Gemeinschaft und der DFG über neue Entwicklungen im Bereich guter wissenschaftlicher Praxis und berichten darüber in den Betriebsversammlungen und unter „Aktuelles“ auf dieser Seite;
  • Wir beraten Sie bei Bedarf in einem vertraulichen Gespräch zu allen Fragen, die mit guter wissenschaftlicher Praxis zu tun haben, und bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten;
  • Wir vermitteln bei Konflikten und versuchen zunächst, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen;
  • Bei konkreten Verdachtsmomenten für wissenschaftliches Fehlverhalten wird die Institutsleitung informiert (vgl. §10 (1) der IDS-Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis).

Was macht die zentrale Ombudsperson der Leibniz-Gemeinschaft?

Die zentrale Ombudsperson wird tätig, wenn sie durch eine dezentrale Ombudsperson angerufen wird. Sie prüft Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens gegenüber Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von Mitgliedseinrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft.

Und was machen Sie?

Wenn Sie Anzeichen für wissenschaftliches Fehlverhalten in Ihrem Forschungsumfeld am IDS feststellen oder selbst davon betroffen sind, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Ihr Anliegen wird selbstverständlich vertraulich behandelt.

Weitere Anlaufstellen zu Ombuds-Themen

Die "Leibniz-Klärungsstelle"

beschäftigt sich mit Fällen, in denen vermutetes Fehlverhalten nicht vorrangig die gute wissenschaftliche Praxis, sondern andere Verhaltensgrundsätze, etwa im Bereich der guten Führung oder des Schutzes vor Diskriminierung und Mobbing betrifft. Sie bietet telefonisch und per E-Mail eine vertrauliche Erstberatung (in deutscher oder englischer Sprache) zur Prävention, Orientierung und Kanalisierung von Konflikten und kann von jedem Mitarbeitenden einer Leibniz-Organisation kontaktiert werden.

Das "Netzwerk gegen Machtmissbrauch in der Wissenschaft"

hat das Ziel, das Bewusstsein für die systemimmanente Problematik des Machtmissbrauchs in der Wissenschaft schärfen und dadurch inklusive und offene Strukturen als Voraussetzung für wissenschaftliche Kreativität und Wissenschaftsfreiheit fördern. Es bietet Betroffenen eine vertrauliche und von Organisationen unabhängige Beratung (Erstkontakt über Email).