Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis am IDS und Verfahren zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten
Alle Forschungseinrichtungen sind aufgefordert, die Wissenschaft und sich selbst vor Fälschungen zu schützen und gegen Missbrauch und Manipulation wissenschaftlicher Ergebnisse vorzugehen.
Die Verpflichtung zur Einhaltung von Regeln guter wissenschaftlicher Praxis ist auch ein Förderkriterium der DFG. Die nachfolgenden Regelungen basieren auf den "Vorschlägen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" der Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft" der DFG sowie den entsprechenden Empfehlungen der Leibniz-Gemeinschaft.
Die Einhaltung dieser Regeln wird im IDS ausdrücklich als arbeitsvertragliche Pflicht vorgegeben. Bei bestehenden Verträgen werden die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch schriftliche Erklärung hierauf verpflichtet.