Richtlinien zur Arbeit am IDS

Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis am IDS und Verfahren zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten

© Norbert Cußler-Volz, IDS

Alle Forschungseinrichtungen sind aufgefordert, die Wissenschaft und sich selbst vor Fälschungen zu schützen und gegen Missbrauch und Manipulation wissenschaftlicher Ergebnisse vorzugehen.

Die Verpflichtung zur Einhaltung von Regeln guter wissenschaftlicher Praxis ist auch ein Förderkriterium der DFG. Die nachfolgenden Regelungen basieren auf den "Vorschlägen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis" der Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft" der DFG sowie den entsprechenden Empfehlungen der Leibniz-Gemeinschaft.

Die Einhaltung dieser Regeln wird im IDS ausdrücklich als arbeitsvertragliche Pflicht vorgegeben. Bei bestehenden Verträgen werden die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch schriftliche Erklärung hierauf verpflichtet.

Zu den Regeln

Umwelt- und Nachhaltigkeitsleitlinien

Das Leibniz-Institut für Deutsche Sprache (IDS) ist sich als Stätte wissenschaftlicher Forschung seiner besonderen gesellschaftlichen Verantwortung für die Zukunft der kommenden Generationen bewusst und sieht sich daher dem Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung und deren ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekten verpflichtet. Das IDS möchte einen aktiven Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung durch umweltschonendes Verhalten leisten. [mehr]

Open-Access-Leitlinie

Das Leibniz-Institut für Deutsche Sprache (IDS) bekennt sich zu Open Access. Es folgt damit der „Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ und der „Open Access Policy der Leibniz-Gemeinschaft". Es empfiehlt seinen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit Nachdruck, ihre Forschungsergebnisse im Sinne des Open-Access-Prinzips zu veröffentlichen und die Open-Access-Möglichkeiten zu nutzen. [mehr]