Allgemeine Informationen zu einem Studienpraktikum am IDS

Das Bild zeigt das neue Türschild des IDS.
© Norbert Cußler-Volz, IDS
  • In begrenztem Umfang können am IDS Praktika durchgeführt werden, sofern sich mindestens ein wissenschaftlicher Mitarbeiter des IDS/eine wissenschaftliche Mitarbeiterin für die inhaltliche Betreuung findet.
     
  • Praktika am IDS können nicht vergütet werden, das IDS kann bei Auswärtigen auch keine Hilfestellung bei der Beschaffung einer Unterkunft leisten.
     
  • Voraussetzungen für eine Bewerbung: Studium der Germanistik / Sprachwissenschaft / Computerlinguistik oder benachbarter Studienrichtungen ab dem 3. Semester. Praktikant/innen müssen immatrikuliert sein und zu Praktikumsbeginn eine Studienbescheinigung vorlegen.
     
  • Erwartungen: Praktikumsinteressierte sollten sich auf der IDS-Webseite www.ids-mannheim.de über unsere Projekte informieren und eine kurze formlose Bewerbung einreichen an praktikum(at)ids-mannheim.de. Dabei sollten sie unbedingt die bevorzugte Abteilung, bevorzugte Projekte, Wünsche zu Länge und Zeitraum angeben und einen Lebenslauf beilegen. Die Bewerbung wird dann nach Eingang und Sichtung an die entsprechende Abteilung zur Detail-Abstimmung weitergeleitet.

Rechtliche Rahmenbedingungen / Bestimmungen des Mindestlohngesetzes:

Ein Praktikum am Leibniz-Institut für Deutsche Sprache ist nur möglich, wenn das Praktikum

  • auf Grund einer (hoch-)schulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie verpflichtend zu leisten ist

  • zur Orientierung für eine Berufsausbildung oder zur Aufnahme eines Studiums dienen soll

  • begleitend zu einer Hochschulausbildung erfolgt

Die genauen Bestimmungen finden sich unter:
http://www.gesetze-im-internet.de/milog/__22.html