Ombudspersonen am IDS

Datailansicht der Bibliothek des IDS
© Andreas Scholz, www.a-shots.de

Was ist eine Ombudsperson in einer wissenschaftlichen Institution?

Eine Ombudsperson in einer wissenschaftlichen Institution ist eine institutsinterne Vertrauensperson, an die sich die Mitglieder der Institution in allen Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten wenden können.

Die Ombudsperson des IDS und ihre Stellvertreterin/ihr Stellvertreter werden von den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt und können einmal wiedergewählt werden.

Die Funktion der Ombudsperson und ihrer Stellvertreterin/ihres Stellvertreters sowie die Bestimmungen zur Wahl der Ombudspersonen und der Art und Weise ihrer Amtsausübung sind geregelt in §8 der IDS-Regeln zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Dort wird u. a. erwähnt, dass die Ombudsperson ihr Amt „ehrenamtlich, unabhängig und frei von Weisungen“ ausübt und bei der Ausübung ihres Amtes von allen Beteiligten zu unterstützen ist.

Innerhalb der Leibniz-Gemeinschaft werden die Ombudspersonen der jeweiligen Leibniz-Institute als „dezentrale Ombudspersonen“ bezeichnet. Auf der Ebene der Leibniz-Gemeinschaft gibt es zusätzlich das Zentrale Ombudsgremium, das für alle Institute gleichermaßen zuständig ist.

Wer sind die Ombudspersonen am IDS?

Ombudspersonen des IDS sind seit Mai 2025:

  • Ombudsperson: Dr. Annelen Brunner; brunner(at)ids-mannheim.de; Tel.: -433 
  • Stellvertreter: Dr. Sascha Wolfer; wolfer(at)ids-mannheim.de; Tel.: -439 

    Da beide das Amt in der Praxis gleichberechtigt ausführen werden, kann man sich mit Belangen immer an beide Ombudspersonen gleichermaßen wenden.
     
  • Zentrale Emailadresse: ombud(at)ids-mannheim.de
  • Stiller Briefkasten: (Link: https://cloud.ids-mannheim.de/s/MP5ZDQFEKWq7CXP)
    • Der Link hinter "Stiller Briefkasten" führt zu einem Nextcloud-Ordner auf den Servern des IDS. Es können dort von jeder Person Dateien abgelegt werden, der Inhalt des Ordners ist jedoch unsichtbar. Nur die beiden Ombudspersonen haben Zugriff auf die Inhalte des Ordners und überprüfen diese regelmäßig. Wenn Sie diese anonyme Kontaktmöglichkeit nutzen, bedenken Sie, dass wir keine Möglichkeit für Rückfragen haben (außer Sie hinterlassen uns eine solche in der hochgeladenen Datei).

Was machen wir?

  • Wir beraten Sie bei Bedarf in einem vertraulichen Gespräch zu allen Fragen, die mit guter wissenschaftlicher Praxis zu tun haben, und bei Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten.
  • Wir vermitteln bei Konflikten und versuchen zunächst, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.

Und was machen Sie?

Wenn Sie Anzeichen für wissenschaftliches Fehlverhalten in Ihrem Forschungsumfeld am IDS feststellen oder selbst davon betroffen sind, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Ihr Anliegen wird selbstverständlich vertraulich behandelt. Über den “Stillen Briefkasten” können Sie auch anonyme Hinweise hinterlegen.

Worum geht es bei „guter wissenschaftlicher Praxis“?

Gute wissenschaftliche Praxis betrifft vor allem

  • die Betreuung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, besonders von solchen, die sich in einer Qualifikationsphase befinden.
  • die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben in Arbeitsgruppen, sowie
  • Qualitätsstandards für wissenschaftliche Publikationen;
  • Autorenschaftsfragen, z.B. welche Kriterien zur (Mit)Autorenschaft einer wissenschaftlichen Publikation berechtigen;
  • die Art und Weise des wissenschaftlichen Arbeitens, z.B. die Dokumentation von Arbeitsschritten, die Validität und Reproduzierbarkeit von Forschungsergebnissen, Ehrlichkeit in Bezug auf den Beitrag von Mitwirkenden sowie das Ausweisen der geistigen Urheberschaft anderer in Publikationen;

Detaillierte Auskunft zu „Guter wissenschaftlicher Praxis“ finden Sie in Absatz 2 der Leitlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens in der Leibniz-Gemeinschaft.

Und was gilt als wissenschaftliches Fehlverhalten?

Bei wissenschaftlichem Fehlverhalten geht es um

  • Verletzungen der wissenschaftlichen Ethik, insbesondere durch menschenverachtende oder täuschende Vorgehensweise, aber auch durch fälschliche Inanspruchnahme wissenschaftlicher Leistungen (z.B. durch Ko-Autorenschaften);
  • Falschangaben wie etwa das Erfinden oder Verfälschen von Daten, unrichtige Angaben in Daten oder Texten;
  • die Mehrfachpublikation von Daten und Texten, ohne dies offen zu legen;
  • die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums;
  • die Beeinträchtigung von Forschungstätigkeiten anderer;
  • die Beseitigung von Primärdaten, wenn damit gegen gesetzliche Bestimmungen oder anerkannte Grundsätze wissenschaftlicher Arbeit verstoßen wird.

Einzelheiten zu „wissenschaftlichem Fehlverhalten“ finden Sie in Absatz 3 der Leitlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und zum Umgang mit Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens in der Leibniz-Gemeinschaft.

Weitere Anlaufstellen zu Ombuds-Themen

Das Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität in Deutschland (OWID)

ist ein Gremium, das allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in Deutschland bei Fragen und Konflikten im Bereich guter wissenschaftlicher Praxis (GWP) bzw. wissenschaftlicher Integrität zur Seite steht. Die Beratungen des Ombudsgremiums sind an den 19 Leitlinien des DFG-Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“, 2019 orientiert. Es steht jedem frei, sich entweder an das überregionale Ombudsgremium für die wissenschaftliche Integrität oder an eine lokale Ombudsperson einer wissenschaftlichen Einrichtung zu wenden.

Die "Leibniz-Klärungsstelle"

beschäftigt sich mit Fällen, in denen vermutetes Fehlverhalten nicht vorrangig die gute wissenschaftliche Praxis, sondern andere Verhaltensgrundsätze, etwa im Bereich der guten Führung oder des Schutzes vor Diskriminierung und Mobbing betrifft. Sie bietet telefonisch und per E-Mail eine vertrauliche Erstberatung (in deutscher oder englischer Sprache) zur Prävention, Orientierung und Kanalisierung von Konflikten und kann von jedem Mitarbeitenden einer Leibniz-Organisation kontaktiert werden.

Das "Netzwerk gegen Machtmissbrauch in der Wissenschaft"

hat das Ziel, das Bewusstsein für die systemimmanente Problematik des Machtmissbrauchs in der Wissenschaft schärfen und dadurch inklusive und offene Strukturen als Voraussetzung für wissenschaftliche Kreativität und Wissenschaftsfreiheit fördern. Es bietet Betroffenen eine vertrauliche und von Organisationen unabhängige Beratung (Erstkontakt über Email).