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"Schulddiskurs 1945 - 1955"

Der im Horizont der Zeitgeschichte stehende Schulddiskurs ist als sprachgeschichtlicher Beitrag zur Demokratiegeschichte des 20. Jahrhunderts zu lesen. Er ist insofern in dieses "Zeitalter der Extreme" (Hobsbawm) einzuordnen in die Reihe der Jahreszahlen 1918/19, 1933, 1945, 1967/68, 1989/90.

Das radikal Neue nach 1945 besteht in der Struktur der Diskursgemeinschaft: Nie zuvor ließ sich eine geschlossene Sprachgemeinschaft derart nach ethisch-moralischen bzw. rechtlichen Kategorien unterscheiden. Nie zuvor ließ sich die Gemeinschaft der an einem Diskurs Beteiligten unterscheiden nach denjenigen Rollen, die diese Beteiligten in der Vorumbruchzeit innehatten.

Dokumentation der Gewalt ist der Beitrag der Opfer des Nationalsozialismus zum Schulddiskurs der frühen Nachkriegszeit und damit zur Sprachgeschichte des 20. Jahrhunderts. Dieser Beitrag als Umbruchphänomen hat eine textliche und eine lexikalische Dimension.

Berichte von KZ und staatlich legitimierter Verfolgung durch den NS-Staat aus der Perspektive derjenigen, denen diese Verfolgung galt, ist thematisch eine neue Erscheinung der Textgeschichte.

In diesen Berichten wird ein neues lexikalisches Register verwendet, dessen Konstituenten seither als zeithistorisch geprägtes Vokabular der Gegenwartssprache darzustellen ist (s. OWID).

Die sprachgeschichtliche Valenz des Täterdiskurses besteht in der Etablierung der Schuldabwehrstrategie und der Rechtfertigung, die ein deutsches Paradigma wurden.

Schuldabwehr und Rechtfertigung sind kommunikative Akte, mit denen nach 1945 eine ganze Nation identifiziert wurde und die zu nationalen Stereotypen gerieten, welche bis heute Gültigkeit haben.

Entsprechend sind die argumentative Ausgestaltung und die lexikalische Umsetzung des Abwehr- und Rechtfertigungsdiskurses der Täter mit den rekonstruierten Argumentationshandlungen und den sie repräsentierenden lexikalischen Registern (s. OWID) als diesen Abwehrdiskurs begründende Konstituenten der deutschen Sprachgeschichte zu bewerten.

Der Schulddiskurs der Nichttäter ist eine sprachgeschichtliche Grundlegung, indem die Diskursgemeinschaft aus ihrer Erkenntnis einer deutschen Gesamtschuld die Deutschen auf die Folgen dieser Gesamtschuld verpflichtet hat, nämlich Verantwortung übernehmen, haften und  Wiedergutmachung leisten.

Diese Verpflichtung hat zur Voraussetzung ein neues, auf einem humanistischen Menschenbild basiertes Gesellschaftsbild, das die demokratische Rekultivierung ermöglicht.