Was ist Open Access?

Open Access steht für den freien und öffentlichen Zugang zu qualitätsgeprüften wissenschaftlichen Informationen im Internet. Wissenschaftliche Publikationen werden im Sinne der richtungsweisenden Berliner Erklärung ohne Zugangsbeschränkungen weltweit online frei zugänglich gemacht, ohne finanzielle, technische oder gesetzliche Barrieren. Open-Access-Publikationen werden schneller wahrgenommen und häufiger zitiert, wissenschaftliche Innovationsprozesse wiederum beschleunigt. Weltweite Vernetzungen und Internationalisierungen werden durch Open Access vereinfacht. Open Access trägt dazu bei, Autorinnen und Autoren die Nutzungsrechte am eigenen Werk zu sichern.

Mit seiner eigenen Open-Access-Leitlinie bekennt sich das IDS zur Open-Access-Bewegung und empfiehlt es seinen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, eigene Publikationen über den institutionellen Publikationsserver, die Plattform LeibnizOpen der Leibniz-Gemeinschaft, Fachrepositorien und weitere Datenbanken frei zur Verfügung zu stellen.

Wege zum Open Access

Verschiedene Wege führen zum Open Access. Besonders bekannt sind:

Der "Goldene Weg"

Beim goldenen Open Access ist die wissenschaftliche Publikation als Erstveröffentlichung unmittelbar mit dem Erscheinen im Internet online frei zugänglich. Meistens handelt es sich hierbei um Verlagsveröffentlichungen in Open-Access-Zeitschriften und zunehmend auch um Open-Access-Monografien. Wenn bei Verlagsveröffentlichungen Gebühren für diese Publikation zu zahlen sind, werden diese Kosten bei Beiträgen in Zeitschriften als Article Processing Charges (APCs), bei Beiträgen in oder für Monografien Book Processing Charges (BPCs) bezeichnet.

Die meisten auf dem Goldenen Weg des Open Access verbreiteten Publikationen werden durch ein Peer-Review-Verfahren qualitätsgeprüft. Das Directory of Open Access Journals (DOAJ) bietet einen Überblick über Peer-reviewte-Zeitschriften. Das Directory of Open Access Books (DOAB) ermöglicht die Recherche nach online frei zugänglichen Monografien, die ein Peer-Review-Verfahren durchlaufen haben.

Der "Grüne Weg"

Beim grünen Open Access ist die Publikation bereits traditionell über einen Verlag veröffentlicht worden. Die Zweitveröffentlichung erfolgt nach der Verlagsveröffentlichung auf der Homepages der Autorin bzw. des Autors, auf einem institutionellen Repositorium wie dem IDS-Publikationsserver oder auf einem disziplinären Dokumentenservern. Häufig liegt zwischen der Erstveröffentlichung und der Zweitveröffentlichung eine eine Embargofrist. Veröffentlicht werden kann je nach den rechtlichen Möglichkeiten oder den vom Verlag vorgegebenen Open-Access-Bedingungen ein Preprint (der Text in der Fassung vor einer Verlagsannahme), ein Postprint bzw. die akzeptierte Manuskriptform (letzte Fassung vor der Verlagsveröffentlichung) oder die Verlagsversion.

Der „Hybride Weg“

Unter hybriden Zeitschriften werden Zeitschriften verstanden, die kostenpflichtig vertrieben werden. Zugleich bietet der Verlag hierbei an, einzelne Artikel freizukaufen, um sie dann direkt online frei zugänglich zu machen. Bei diesem Modell werden von Bibliotheken oder Instituten sowohl Abonnementgebühren als auch Publikationsgebühren bezahlt, sodass diese Finanzierung wegen des „double-dipping“ umstritten ist. Der Publikationsfonds für Zeitschriftenartikel der Leibniz-Gemeinschaft fördert keine Artikelgebühren von Veröffentlichungen in hybriden Zeitschriften.

Open-Access-Rechte

Nach dem Urheberrechtsgesetz besitzt die Autorin / der Autor als geistiger Schöpfer seines Werkes alle Verwertungsrechte. Über einen Verlagsvertrag werden diese Rechte über Nutzungsrechte häufig abgetreten:

  • Ausschließliches Nutzungsrecht: Dem Inhaber bzw. Erwerber wird das Recht eingeräumt, das Werk unter Ausschluss aller weiteren Personen – auch des Urhebers - zu nutzen und einfache Nutzungsrechte einzuräumen.
  • Einfaches Nutzungsrecht: Erlaubt es dem Berechtigten, das Werk in einer bestimmten, vorher vereinbarten Art zu nutzen. Es kann mehrfach vergeben werden.

Ob ein Dokument zweitveröffentlicht werden darf, hängt meistens von den Vereinbarungen ab, die die Autorin bzw. der Autor mit einem Verlag getroffen hat. Viele Verlage zeigen sich aufgeschlossen für Zweitveröffentlichungen als Selbstarchivierung von Aufsätzen auf der Homepage oder einem institutionellen Repositorium wie z. B. dem IDS-Publikationsserver. Entsprechende Informationen zu eingeräumten Open-Access-Rechten bieten viele Verlage auf ihren Internetseiten in ihrer Open Access Policy oder Self Archiving Policy oder direkt in einem Verlagsvertrag. Informationen darüber, welcher Verlag unter welchen Bedingungen eine Selbstarchivierung oder Zweitveröffentlichung erlaubt, bietet auch die Plattform SHERPA/RoMEO

Zweitveröffentlichungsrecht

Das deutsche Urheberrecht ermöglicht Autorinnen und Autoren seit dem 1.1.2014, unter bestimmten Bedingungen Beiträge in Zeitschriften nach einer Embargofrist von 12 Monaten in einer akzeptierten Manuskriptform (Postprints/begutachtete Manuskripte) online frei zugänglich zu machen, wenn die Forschungsarbeiten in einer mindesten zweimal jährlich erscheinenden Sammlung publiziert und mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, auch dann, wenn ein anderslautender Vertrag mit dem Verlag existiert (§ 38 Abs. 4 UrhG).
Weitere Informationen bieten FAQ zum Zweitveröffentlichungsrecht.

§ 38 Abs. 1 und 2 UrhG

Wenn kein Vertrag oder keine weitere Vereinbarung über Nutzungsrechte mit dem Verlag geschlossen wurde, erlaubt das deutsche Urheberrecht Autorinnen und Autoren, Beiträge aus Zeitschriften nach 12 Monaten Embargofrist online woanders frei zu veröffentlichen (§ 38 Abs. 1 UrhG). Diese Regelung trifft auch auf Beiträge in Sammelwerken zu, wenn die Autorin/der Autor keinen Anspruch auf eine Vergütung für den Beitrag erhalten hat (§ 38 Abs. 2 UrhG). Zu beachten sind hierbei auch informelle Vereinbarungen mit dem Verlag.

Open-Content-Lizenzen

Open-Content-Lizenzen sind leicht verständliche Lizenzen, die Nutzerinnen und Nutzer über Rechte und Pflichten an einer Open-Access-Veröffentlichung informieren. „Als standardisierte Modelle werden im Bereich von Wissenschaft und Forschung häufig Creative Commons-Lizenzen (CC), die Digital Peer Publishing License (DPPL) oder die Free Documentation License der GNU-Initiative (GNU-FDL) verwendet. Besonders etabliert haben sich Creative-Commons-Lizenzen, die nach einem Baukastenprinzip zusammengesetzt sind:

  • Namensnennung: BY
  • keine kommerzielle Nutzung: NC
  • keine Bearbeitungen: ND
  • Weitergabe unter gleichen Bedingungen: SA

Durch unterschiedliche Kombinationen dieser Elemente ergeben sich insgesamt sechs Standardlizenzverträge:

  • CC-BY: Namensnennung
  • CC-BY-ND: Namensnennung, keine Bearbeitung
  • CC-BY-NC: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung
  • CC-BY-NC-ND: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, keine Bearbeitung
  • CC-BY-NC-SA: Namensnennung, keine kommerzielle Nutzung, Weitergabe zu gleichen Bedingungen
  • CC-BY-SA: Namensnennung, Weitergabe zu gleichen Bedingungen

Creative-Commons-Lizenzen können nur für Werke vergeben werden, die dem Urheberrecht unterliegen. Erteilen kann sie nur die Inhaberin bzw. der Inhaber der Nutzungsrechte selbst. Autorinnen und Autoren, die ihre Nutzungsrechte komplett an einen Verlag abgetreten haben oder die lediglich ein einfaches Nutzungsrecht behalten haben, können somit keine CC-Lizenz vergeben.

Weiterführende Informationen: