Ab dem 01.03.2024: Beherbergungssteuer in Mannheim

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Wir möchten Sie darüber informieren, dass der Gemeinderat der Stadt Mannheim in seiner Sitzung am 12.12.2023 die Einführung einer Beherbergungssteuer / Bettensteuer beschlossen hat, die ab dem 01.03.2024 erhoben wird.

Hier ein Auszug aus der Pressemitteilung:

„Gegenstand der Besteuerung ist vordergründig die Übernachtung in einer Beherbergungseinrichtung. Die Steuer beträgt 3,5 % des Netto-Übernachtungspreises (ohne Umsatzsteuer). Schuldner der Steuer ist der Beherbergungsgast. Dem Betreiber / der Betreiberin der Beherbergungseinrichtung obliegt es, die Beherbergungssteuer vom Gast einzuziehen und an die Stadt Mannheim abzuführen.“
(Stadt Mannheim.de, Finanzen und Steuern, Beherbergungssteuer)

Die Beherbergungssteuer wird automatisch auf Ihrer Rechnung verbucht und als solche ausgewiesen.

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