PD Dr. Ingo Warnke (Kassel)

Umbrüche in Recht und Sprache der Frühen Neuzeit.

Abstract

Recht und Sprache stehen in vielfältigen auch historischen Korrelationsformen. Phasen des Umbruchs, wie der Übergang vom Mittelalter zu Neuzeit, sind gekennzeichnet auch durch wesentliche Entwicklungen im Rechtssystem und seiner sprachlichen Anverwandlung. Die Veränderungen im Recht, in der Sprache und eben der Rechtssprache werden exemplarisch behandelt durch Hinweis auf die Rezeption des Römischen Rechts, die Transformationen der Wissensverteilung in der Frühen Neuzeit, den Status des Deutschen als Sprache der Jurisprudenz im Besonderen und des Reiches im Allgemeinen. Ziel der Darstellung ist es, ein Schlaglicht auf die diskursive Entfaltung des Deutschen in der Rechtsdomäne zu werfen und mithin die funktionale Differenzierung des Deutschen in ihrer Rückbindung an die Rechtsgeschichte herauszustellen.