"Eine Beleidigung!"
Abstract
"Das Wort Beleidigung wird im Strafrecht in sehr verschiedener Bedeutung gebraucht", heißt es in einer Dissertation von 1933.
Beleidigen scheint auf den ersten Blick ein kommunikativer Akt. Zu einem solchen hätte die Linguistik gewiss etwas zu sagen.
Paragraph 185 StGB handelt von der "Einfachen Beleidigung".
Er lautet einfach: "Die Beleidigung wird mit Geldstrafe oder mit Haft oder mit Gefängnis bis zu einem Jahre und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Geldstrafe oder mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft."
Was eine Beleidigung ist, sagt der Paragraph nicht.
Könnte die Linguistik da weiterhelfen? Vielleicht untersuchen, wie das Verb "beleidigen" verwendet wird? Das wollen Juristen im Allgemeinen lieber nicht. Diese Art von Empirie geht gegen das System.
Wir wissen aber, dass der Prototyp der Beleidigung verbal auszuführen ist. Da werden Wörter verwendet. Könnte der Linguist die einschlägigen, beleidigungsträchtigen Wörter untersuchen und vielleicht so der objektiven Beurteilung weiterhelfen?
Wenn wir uns die kommentierende juristische Literatur ansehen, da erscheinen dicke Wörter: "Ehre", "Absicht", "Tatsache", "Werturteil". Auch das könnte ein Feld für Linguisten sein.
Ja, und schließlich könnten Linguisten doch das ganze Handlungsmuster der Beleidigung beschreiben, ein Skript sozusagen. Das müsste nicht gleich eine Anleitung fürs Beleidigen werden. Es könnte uns auch von der Beleidigung befreien.