Wie der Rechtsstaat zur Sprache kam: 1854 - 1881 - 1930 - 1937 - 1986
Abstract
Vom Beginn des 19. Jh.s bis in die Gegenwart wurde der Begriff des Rechtsstaats unter immer neuen politischen Bedingungen definiert. In seiner relativen Deutungsoffenheit erwies sich der Begriff dabei eher als ein der politischen Sprache angehörendes Schlagwort denn als ein Terminus der Rechtssprache. Der Referent untersucht solche Begriffsklärungen aus der Feder bekannter Juristen, Staatsrechtler und Philosophen anhand konkreter Textausschnitte aus den Jahren 1854, 1881, 1930, 1937 und 1986. In der Textanalyse verbindet er rechtsphilosophische, staatsrechtliche und gesellschaftsgeschichtliche Aspekte mit der jeweiligen Wahl sprachlicher Mittel, die mal mehr, mal weniger dem tradierten Stilideal der Juristen - Klarheit, Eindeutigkeit, Schmuck- und Bildlosigkeit des Ausdrucks - entsprechen. Es wird deutlich, dass auch Abweichungen von diesem Stilideal mit der historischen Auffassung vom Verhältnis, in dem Recht und Staat zueinander stehen, zusammen hängen.