Mord, Totschlag und Handlung: Verursachung und Verantwortung in der Handlungssprache
Abstract
Gegenstand richterlicher Beurteilungen sind menschliche Handlungen. Der Handlungsbegriff in nicht terminologisierter Sprache ist hochgradig interpretationsabhängig. Es wird zu zeigen sein:
- dass Handlungen nur unter bestimmten Beschreibungen überhaupt erst verhandelbar sind;
- dass die Gültigkeit von Handlungsbeschreibungen weitgehend von der Akzeptanz bestimmter Normen abhängig ist.
Damit stellt sich die Frage: Wie normativ muss Rechtssprache sein, wenn schon die ihr zugrundeliegende Alltagssprache semantisch unterbestimmt ist?