FFA im Spannungsfeld zwischen fremdsprachlicher Fachausbildung und fachspezifischer Fremdsprachenausbildung
Abstract
An zahlreichen deutschen Hochschulen gibt es zusätzlich zur grundständigen Juristenausbildung auch fachfremdsprachliche Lehrangebote, an etlichen auch fremdsprachliche Fachangebote zu nichtdeutschen Rechtssystemen. Ausgehend von den Pionieren in Passau hat sich für diese Angebote der Terminus "Fachspezifische Fremdsprachenausbildung (für Juristinnen und Juristen)" (FFA) herausgebildet. Am Beispiel der WWU Münster wird zunächst ein integratives Konzept juristischer und fachsprachlich ausgerichteter Kurse vorgestellt. Sodann wird am Beispiel der anglo-amerikanischen Rechtssprache und des common law das Spannungsfeld zwischen diesen beiden Polen vorgestellt. Dazu wird auf Ergebnisse des Forschungsprojekts "Verhaltensmuster englischer und deutscher Juristen und ihre Vermittlung in der Juristenausbildung" und auf Befragungen von Studierenden zurückgegriffen. Abschließend werden Überlegungen zur Rolle (fach-)fremdsprachlicher Komponenten in der FFA entwickelt, die die Erwartungen der Studierenden aufgreifen und den sprachlichen Anforderungen gerecht werden.