Laufende Reihen
Was geschah seit der Wiener Konferenz?
Nachdem eine in Wien benannte international besetzte Redaktionsgruppe, der auch Fachbeamte angehörten, die Beschlüsse von Wien in das Regelwerk eingearbeitet hatte und insbesondere das Wörterverzeichnis fertiggestellt worden war, konnte am 13. April 1995 die Vorlage für das amtliche Regelwerk den zuständigen Behörden in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz übergeben werden. Um jedem Interessierten den Einblick in das vollständige Regelwerk zu ermöglichen und besonders allen, die sich - wie viele Verlage - auf die neue Rechtschreibung einstellen mussten, eine längere Vorbereitungszeit zu geben, veröffentlichte der Internationale Arbeitskreis für Orthographie Anfang Juli 1995 die vollständige Vorlage für das amtliche Regelwerk im Gunter Narr Verlag Tübingen.
Dem großen Informationsbedürfnis der Bevölkerung entgegenkommend erschienen nach der ersten Auflage der Sprachreport-Extraausgabe und der Broschüre des Dudenverlages (beide noch im Dezember 1994) zahlreiche Nachdrucke dieser Ausgaben sowie weitere Publikationen von Ebner/Fussy (ÖBV), Zabel (Falken) und Heller (Klett).
Während die Regierungen Österreichs und der Schweiz dem
Neuregelungsvorschlag umgehend zustimmten, erhoben einzelne deutsche Politiker
Einspruch gegen einige veränderte Wortschreibungen. Nach erneuten und zum
Teil heftigen Debatten in der Öffentlichkeit beauftragte die
Kultusministerkonferenz Ende September 1995 eine länderoffene
Amtschefskommission damit, noch bestehende Probleme für eine
abschließende Beratung und Entscheidung aufzubereiten. Diese Kommission
hatte außerdem die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz
vom 26./27. Oktober 1995 zu berücksichtigen.
Im Ergebnis dieser Beratungen
wurden einige veränderte Wortschreibungen zurückgenommen und eine
Verlängerung der vorgesehenen Fristen vorgeschlagen. Diese Änderungen
wurden daraufhin mit Österreich und mit der Schweiz abgestimmt. Auf ihrer
Plenarsitzung am 30. November und 1. Dezember
1995 stimmten auch die Kultusminister Deutschlands schließlich der
Neuregelung der deutschen Rechtschreibung zu. Dieser Beschluss wurde am 14.
Dezember von der Konferenz der
Ministerpräsidenten gebilligt.
Am 1. Juli 1996 unterzeichneten dann in Wien die politischen Vertreter der deutschsprachigen Staaten und weiterer interessierter Länder eine Gemeinsame Erklärung zur Neuregelung der deutschen Rechtschreibung, die mit ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft tritt.
