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Warum brauchen wir eine Reform der deutschen Rechtschreibung?
Die bis heute gültige amtliche Rechtschreibung datiert von 1901/1902. Sie
wurde 1901 auf der 2. Orthographischen Konferenz in Berlin beschlossen, 1902 als
Regelwerk veröffentlicht und in Deutschland in Form einer Rechtsverordnung
amtlich. Die Schweiz und Österreich schlossen sich dieser Normierung an.
Vorrangiges Ziel war damals, besonders im Interesse der Schule eine einheitliche
Rechtschreibung für das ganze deutsche Sprachgebiet herzustellen. Nicht
weiter verfolgt werden konnte das Anliegen auch für Einfachheit der
Rechtschreibung zu sorgen.
Seit 1902 ist daher das Bemühen, die
Rechtschreibung der deutschen Sprache zu reformieren, nicht erlahmt. Dies auch
deshalb nicht, weil weitere Bearbeitungen, insbesondere in den zahlreichen
Auflagen der Duden-Rechtschreibung, die Regelung von 1902 in vielen Bereichen
unsystematisch aufgeschwellt, äußerst kompliziert und schwer
erlernbar gemacht haben. Auch sind Änderungen im Schreibgebrauch seit 1901
zu berücksichtigen. Eine Vereinfachung durch Systematisierung war daher
längst überfällig; die veraltete Norm musste den heutigen
Erfordernissen angepasst werden.
