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Warum brauchen wir eine Reform der deutschen Rechtschreibung?

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Die bis heute gültige amtliche Rechtschreibung datiert von 1901/1902. Sie wurde 1901 auf der 2. Orthographischen Konferenz in Berlin beschlossen, 1902 als Regelwerk veröffentlicht und in Deutschland in Form einer Rechtsverordnung amtlich. Die Schweiz und Österreich schlossen sich dieser Normierung an. Vorrangiges Ziel war damals, besonders im Interesse der Schule eine einheitliche Rechtschreibung für das ganze deutsche Sprachgebiet herzustellen. Nicht weiter verfolgt werden konnte das Anliegen auch für Einfachheit der Rechtschreibung zu sorgen.
Seit 1902 ist daher das Bemühen, die Rechtschreibung der deutschen Sprache zu reformieren, nicht erlahmt. Dies auch deshalb nicht, weil weitere Bearbeitungen, insbesondere in den zahlreichen Auflagen der Duden-Rechtschreibung, die Regelung von 1902 in vielen Bereichen unsystematisch aufgeschwellt, äußerst kompliziert und schwer erlernbar gemacht haben. Auch sind Änderungen im Schreibgebrauch seit 1901 zu berücksichtigen. Eine Vereinfachung durch Systematisierung war daher längst überfällig; die veraltete Norm musste den heutigen Erfordernissen angepasst werden.

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