Jahrestagungen
Abstract
Mord, Totschlag und Handlung. Verursachung und Verantwortung in der Handlungssprache.
Gegenstand richterlicher Beurteilungen sind menschliche Handlungen. Der Handlungsbegriff in nicht terminologisierter Sprache ist hochgradig interpretationsabhängig. Es wird zu zeigen sein:
- dass Handlungen nur unter bestimmten Beschreibungen überhaupt erst verhandelbar sind;
- dass die Gültigkeit von Handlungsbeschreibungen weitgehend von der Akzeptanz bestimmter Normen abhängig ist.
Damit stellt sich die Frage: Wie normativ muss Rechtssprache sein, wenn schon die ihr zugrundeliegende Alltagssprache semantisch unterbestimmt ist?
